Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Die Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
Falls im Angebot nicht anders angegeben, sind alle Preise freibleibend und beinhalten die zur Zeit gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig, ob diese Ereignisse bei Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten) berechtigen Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik von der Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
§ 5 Gewährleistung
1. Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik, Bellinostr. 89. 72764 Reutlingen, zur Reparatur eingeschickt bzw. dort angeliefert wird. Die Geräte müssen frei und original verpackt bei uns eintreffen und werden unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Umtausch oder die Reparatur von beschädigten oder defekten Teilen wird nicht durchgeführt, wenn diese eingebaut oder verwendet worden sind und wenn Schäden bei vorheriger sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wären.
5. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nur ein Jahr für Verschleißteile wie Dichtungen, Magnesiumschutzanoden, feuerberührte Teile und Ventile.
6. Gewährleistungsansprüche gegen Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik vorliegt.
8. Der Kunde wird von Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik benachrichtigt, wenn sein Gerät nach Reparatur zur Abholung bereit steht. Wird das Gerät dann nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung abgeholt, behält sich die Firma Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik, Lagergebühren zu erheben.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. 1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum der Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für die Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware um Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch die Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
§ 7 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Überweisung oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden.
2. Die Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
§ 8 Abtretungsverbot
Die Abtretungen von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. §8 Ziff. 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 10 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen durch Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§ 11 Datenschutz
siehe Datenschutzerklärung
§ 12 Export
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Aus den USA bezogene Ware trägt die „ECON“ (Export Control Commodity Number) 1565 (A) MT. Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
§ 13 Anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HDB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Reutlingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist Reutlingen Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsordnung.
2. Sollen einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
§ 14 Datenspeicherung
siehe Datenschutzerklärung
§ 15 Fernabsatzvertrag
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ( z.B. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telkopie usw. ) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Einem Kunden, der als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB bestellt, steht ein Rückgaberecht (Widerrufsrecht gem. §§ 355, 312d BGB) zu, wenn der Kaufvertrag ein Fernabsatzvertrag nach § 312 b BGB ist. Die Rückgabefrist beträgt vierzehn Tage und beginnt nach Erfüllung der Informationspflichten durch die Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Käufer. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden Kann, durch Rückgabeverlangen ausgeübt werden. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rückgabe hat zu erfolgen an: Zimmermann Sanitär – und Heizungstechnik , Bellinostr. 89, 72764 Reutlingen. Im Falle der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei Bestellungen bis 40,00 EUR trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellten. Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Käufer zu tragen. Die Regelung zum Fernabsatzvertrag findet keine Anwendung und demzufolge besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden.
Als Gerichtsstand wird Reutlingen vereinbart.